VdFS

Wahrnehmung von Rechten durch die VdFS

Die VdFS ist die einzige in Österreich zugelassene Verwertungsgesellschaft für Rechte von Filmschaffenden (Regie, Kamera, Schnitt, Filmarchitektur, Kostümbild) und FilmschauspielerInnen. Das bedeutet, dass Leerkassettenvergütung und Kabelvergütung, die in Österreich anfallen, nur durch die VdFS kassiert und weitergegeben werden darf.

Durch ein Netz von Gegenseitigkeitsverträgen ist sichergestellt, dass die Bezugsberechtigten der VdFS solche und ähnliche Einnahmen aus dem Ausland, die dort von Schwestergesellschaften der VdFS kassiert werden, erhalten.

Die VdFS zahlt Tantiemen, die sie für ihre Bezugsberechtigten von ausländischen Schwestergesellschaften übernimmt, ohne jegliche Abzüge an ihre Mitglieder aus.

Es ist üblich, aber nicht zwingend, dass Filmschaffende und Schauspielerinnen mit Wohnsitz in Österreich die VdFS mit der Wahrnehmung ihrer Rechte betrauen.

Allerdings ist es nicht möglich, dass man gleichzeitig Bezugsberechtigte/r mehrerer Verwertungsgesellschaften ist.

Für Filmschaffende und Schauspielerinnen erscheint eine Rechtewahrnehmung durch die VdFS empfehlenswert.

Die Zugehörigkeit zur VdFS hat einen weiteren Vorteil. Wer mindestens 1 Jahr dabei ist, kann bei sozialen Notlagen Mittel aus sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE) in Anspruch nehmen. Solche sozialen Notlagen können aus Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Ähnlichem resultieren. Wenn aber der/die Filmschaffende/Schauspielerin nicht Mitglied der VdFS ist, können solche Leistungen nicht beansprucht werden.

Weiters kann eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Prinzipiell ist ein Wechsel von einer Verwertungsgesellschaft zu einer anderen unproblematisch. Will etwa jemand von einer ausländischen Verwertungsgesellschaft zur VdFS wechseln, wird das von der VdFS auch praktisch abgewickelt.

Zusammenfassend:

• Es gilt die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft
• Empfehlenswert ist die Verwertungsgesellschaft am Wohnsitz
• Voraussetzung für soziale Leistungen von der VdFS ist die einjährige Zugehörigkeit
• Beim Wechsel von anderen Verwertungsgesellschaften zur VdFS wird die Abwicklung von der VdFS übernommen

Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden

Löwelstrasse 14 / 1. Stock
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T: 01-5047620
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Website: www.vdfs.at