Politisches

Filmpolitisch immer topinformiert unter 

www.filmschaffende.at
www.facebook.com/DachverbandDerOesterreichischenFilmschaffenden


Novelle des Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes

Alle Neuerungen und Infos zum neu geschaffenen Unterstützungsfonds für soziale Notlagen finden sich auf der Startseite des Künstlersozialversicherungsfonds
www.ksvf.at


Ruhendmeldung

Für FilmschauspielerInnen ist die seit 2011 geltende Möglichkeit, vorübergehende selbstständige Tätigkeiten ruhend zu melden das hilfreichste Ergebnis der Verhandlungen.

Die Grundidee zur Verbesserung dieser Problematik war, analog zum Gewerbeschein eine Möglichkeit zu schaffen, die selbständige künstlerische Tätigkeit für Zeiträume der Erwerbslosigkeit auch unter dem Jahr ruhend stellen zu können. Dies erlaubt u. a. den Bezug von Arbeitslosengeld (bei einem aufrechten Anspruch) trotz Überschreiten der Jahrespflichtversicherungsgrenze in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Die Institution, die diese Ruhend-Meldung abwickelt, ist der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF).